
Aktuelle Information zur Corona Pandemie
Liebe Patientinnen und Patienten,
aufgrund der Pandemie mit Covid-19 bitten wir Sie, bei Atemwegserkrankungen und Symptomen wie Husten und Fieber nicht in die Praxis zu kommen. Zudem ist auf Begleitpersonen ( auch Kinder ) zu verzichten, um Mitpatientinnen und unsere Mitarbeiterinnen nicht unnötig zu gefährden.
Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass ein Praxisbesuch erst nach Ablauf der Quarantänezeit stattfinden kann. So schützen Sie sich vor einem unnötigen und kostspieligen Therapieabbruch und helfen uns, dass Risiko einer Ansteckung für unser Praxisteam und andere Patienten zu minimieren.
Gerne stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0211-3113550 für Ihre Fragen und zur Planung Ihrer weiteren Therapie zur Verfügung. Auch im Falle einer Schliessung der Praxis können Sie uns unter dieser Nummer erreichen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Telefonnetz zeitweise überlastet ist. Nutzen Sie daher bitte auch die Möglichkeit, uns per E-Mail unter info@kinderwunsch-koe.de zu kontaktieren. Ihre E-Mails werden zuverlässig während der gesamten Sprechstundenzeit bearbeitet.
Zur Zeit bieten wir Ihnen die Gespräche telefonisch und vor Ort an, sie haben die Wahl.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ihr Kinderwunsch Kö Team
Mo, Mi, Fr: 7 – 16 Uhr
Königsallee 63 – 65 • 40215 Düsseldorf
ERSTGESPRÄCH
RÜCKRUF-SERVICE
INFORMATIONSABENDE
Behandlungskosten
In einem Vorgespräch werden wir immer erst Ihre individuelle Situation besprechen und Ihnen dann einen Behandlungsplan erstellen. Darin sind sämtliche Kosten – getrennt für Mann und Frau – aufgelistet. Die Höhe der Kosten hängt im Einzelfall von der Art der Behandlung und dem individuellen Bedarf an Medikamenten ab.
Gesetzlich Versicherte Patienten:
Die Kasse übernimmt die Kosten für eine Behandlung in der Regel bis zu 3 Versuche (Insemination, IVF,ICSI). Der Eigenanteil liegt bei maximal 50%. Immer mehr Krankenkassen erstatten Ihren Versicherten erfreulicherweise bis zu 100%. Dies ist bei der jeweiligen Kasse anzufragen.
Private Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherungen bezahlen in der Regel die Kosten für Ihre Kinderwunschbehandlung, sofern die Hauptursache der Infertilität auf Ihrer Seite liegt und dies in Ihrem Vertrag nicht ausgeschlossen wurde. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die individuellen Verträge einzusehen und sich bei Ihrer klasse beraten zu lassen.
Private Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten
In bestimmten Fällen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung für gesetzlich versicherte Patienten nicht möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann privat. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:
- Sie sind nicht verheiratet.
- Frau und Mann sind jünger als 25 Jahre.
- Die Frau ist über 40 oder der Mann über 50 Jahre alt.
- Sie haben bereits drei Behandlungsversuche im Rahmen einer Insemination, IVF oder ICSI wahrgenommen.
- Sie wünschen eine Behandlung mit Spendersamen.
- Einer oder beide Partner sind sterilisiert.
Dies betrifft ausschließlich Paare, bei denen beide Partner gesetzlich versichert sind. Ist ein Partner privat versichert, kann in vielen Fällen eine Abrechnung über die private Versicherung vorgenommen werden, sofern z.B. die Erkrankung auf Seiten der privat versicherten Person liegt oder eine Kostenzusage durch die gesetzliche Versicherung abgelehnt wurde.
Ergänzender Hinweis für alle Patienten
Für eine evtl. gewünschte Kryokonservierung (Tiefgefrieren von Eizellen und Spermien im Vorkernstadium) und anschließendem Transfer müssen die Kosten selbst übernommen werden.